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PARKEN

ODIN CAMPING - PARKREUZUNG

 

* Beschlossen von der Geschäftsleitung am 19.05.2024, mit sofortiger Wirkung werden Waffeln für Stammgäste im Mai geliefert .


HAUPTREGEL:

 

  • Gemäß den Sicherheitsbestimmungen müssen alle Straßen und Notausgänge jederzeit für den Verkehr freigegeben sein. Ausnahmen sind nicht möglich und gelten für alle.

  • Ein Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen zieht die Erhebung einer Parkgebühr in Höhe von 350 NOK nach sich.

  • Für Stammgäste führt dies ebenfalls zu einer schriftlichen Beschwerde und wird als Verstoß gegen Klausel 11 des Mietvertrags betrachtet.

   

TAGESTOURISTEN:

 

  • Sie können einen Parkplatz für 60 NOK pro 24 Stunden mieten. Die Bezahlung erfolgt an der Rezeption oder über vipps, wo Sie das Kfz-Kennzeichen als Nachricht eingeben.

  • Bei Nichtzahlung wird eine Gebühr von 350 NOK für unberechtigtes Parken auf fremdem Eigentum erhoben.


Kurzzeitgäste für Kabinen/Wohnwagen und Wohnmobile (ohne Anmeldung)

 

  • Für Hüttengäste, Wohnwagen-, Zelt- und Wohnmobilreisende ist ein Parkplatz für ein Auto im Tagespreis inbegriffen. Für weitere Fahrzeuge gelten die Bestimmungen für Tagesausflügler.

 

GÄSTE MIT SAISONVERTRAG

 

  • Von allen Saisonmietern wird erwartet, dass sie innerhalb des Grundstücks einen geeigneten Bereich zum Parken ihrer Fahrzeuge ausgewiesen haben und dass ihnen ein Parkticket mit der Grundstücksnummer ausgehändigt wird, das in der Windschutzscheibe des geparkten Fahrzeugs angebracht werden muss.

  • Wenn Sie innerhalb des gemieteten Grundstücksbereichs die Größe und Lage der Campingeinheit priorisiert haben, ohne Parkplätze bereitzustellen, müssen Sie zusätzliche Flächen anmieten, entweder dauerhaft oder vorübergehend.

  • Bei einer 50/50-Aufteilung eines Grundstücks können beide Parteien mit der Verwaltung einen zusätzlichen Parkplatz vereinbaren, sofern ausreichend Platz für zusätzliche Parkplätze zur Verfügung steht.

  • Im Falle einer ungleichen Landaufteilung wird die Verteilung des zusätzlich zu erhaltenden Landes zusammen mit der Bewirtschaftung geprüft.

  • Besucher von Gästen mit Saisonvertrag werden gebeten, am Empfangsgebäude zu parken und nach den üblichen Regeln für Tagestouristen zu bezahlen.

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